BAG-BEK-Stellungnahme zur (Nicht-) Wiedereröffnung der Kitas

BAG-BEK-Stellungnahme zur (Nicht-) Wiedereröffnung der Kitas

Während in ganz Deutschland für verschiedene Bereiche Lockerungen des Shutdowns diskutiert werden und die Schulen teilweise wieder öffnen bzw. Wiedereröffnungspläne vorlegen, sollen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderhäuser etc.) für die meisten Kinder weiterhin bis zum Ende des Schuljahres verschlossen bleiben. Dies ist vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Einrichtungen für Kinder und Eltern nicht verständlich. Denn Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Entwicklung der Kinder in einer dynamischen und sensiblen Phase ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Während in ganz Deutschland für verschiedene Bereiche Lockerungen des Shutdowns diskutiert werden und die Schulen teilweise wieder öffnen bzw. Wiedereröffnungspläne vorlegen, sollen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderhäuser etc.) für die meisten Kinder weiterhin bis zum Ende des Schuljahres verschlossen bleiben. Dies ist vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Einrichtungen für Kinder und Eltern nicht verständlich. Denn Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Entwicklung der Kinder in einer dynamischen und sensiblen Phase ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V., die sich für die Belange der Jüngsten sowie ihrer Eltern einsetzt, legt mit dieser Stellungnahme dar, warum eine baldige
wohlüberlegte Wiedereröffnung für möglichst alle Kinder dringend erforderlich ist.

Kindertageseinrichtungen sind vor allem Orte für Kinder
Kindertageseinrichtungen richten sich mit ihrem Angebot sowohl an Kinder als auch an Eltern. Für die Kinder ist die Kita ein Ort neben ihrem zuhause, in dem sie Gleichaltrige treffen und andere
Erwachsene neben der Familie kennen lernen. Durch die Auseinandersetzung mit all diesen Personen entwickeln Kinder soziale Kompetenzen und erhalten in vielfältiger Weise Anregungen und Ideen. Sie setzen sich mit ihnen auseinander, indem sie spielen, mit den Personen interagieren und Dinge erleben, und entwickeln sich so in ihrer gesamten Persönlichkeit weiter. Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist die Kita damit ein Ort, der für die Kinder Entwicklungen außerhalb der Familie ermöglicht und sie in ihrem Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wachsen
lässt. Diese Möglichkeiten sind aktuell durch die Beschränkung auf die Familie, geschlossene Spielplätze, nicht-verfügbare Großeltern und Freunde sehr eingeschränkt. Je länger dieser Zustand
dauert, desto mehr ist jedes Kind von der einzelnen Familie abhängig und von Gleichaltrigen isoliert.

Recht auf Bildung ist ein Kinderrecht
Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder macht darauf aufmerksam, dass Kinder, unabhängig von Erwachsenen, Träger eigener Rechte sind. Dazu gehören das Recht auf Schutz und Sicherheit, aber auch das Recht auf Bildung1. Staaten, die die Kinderrechte ratifiziert haben, müssen für deren Umsetzung sorgen. Durch Kita-Schließungen ist jedoch das Recht auf Bildung für junge Kinder eingeschränkt. Kindertageseinrichtungen bieten ein anregendes und an den Bildungsplänen der Bundesländer orientiertes Angebot, welches von qualifizierten Fachkräften, anknüpfend an die Interessen der Kinder, gestaltet wird. Damit tragen Kitas zur Realisierung des Rechts auf Bildung für Kinder bei. Insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen ist eine wichtige Bildungsressource für Kinder, daher sollte als erster Schritt dieser Austausch wieder ermöglicht werden – auch außerhalb der Kita etwa auf Spielplätzen.

Eltern brauchen Unterstützung und Entlastung
Nicht nur die Kinder profitieren von Kindertageseinrichtungen, auch die Eltern, Mütter und Väter, benötigen die ergänzende Bildung und Betreuung und ggf. Unterstützung durch die Einrichtungen. Dabei ist nicht nur eine Erwerbstätigkeit als Grund zu nennen, sondern auch Krankheiten, Überforderung oder spezifische Unterstützungen für Kinder mit besonderen Förderbedarfen. Alleinerziehende, Eltern mit zwei Vollzeitjobs, Mehrkindfamilien, belastete Familien und viele andere haben ihren Alltag auf das Angebot von Kindertageseinrichtungen zugeschnitten und können nicht ersatzlos darauf verzichten. Zudem ist Home Office mit jungen Kindern fast nicht möglich, da diese Aufmerksamkeit wollen und brauchen und nicht sich selbst überlassen werden sollten. Eine Abmilderung des Shutdown mit der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit lässt sich demnach nur mit einer parallelen schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen (von Krippe bis Hort) gewährleisten, der einem klaren Zeitplan folgt und regelmäßig an das Infektionsgeschehen angepasst werden muss. Hierzu sind jedoch einige Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Veränderungsbedarfe für eine Wiedereröffnung
Die Ansteckungsgefahr unter Kindern ist bislang wissenschaftlich noch nicht ausreichend untersucht, jedoch scheinen sich Kinder seltener anzustecken und sind weniger von den Auswirkungen des Virus betroffen. Dennoch müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Um die Fachkräfte zu schützen, müssen Gesundheitsschutz – und Hygienekonzepte mit der Maßgabe erarbeitet werden, kindliche Bedürfnisse und den gewohnten Umgang mit den Kindern möglichst wenig einzuschränken. Zur Ermittlung potenzieller Kapazitäten für eine verantwortungsvolle Ausweitung der Betreuung sind verschiedene Parameter wie angestrebte Gruppengrößen, angestrebte Fachkraft-Kind-Relationen, verfügbares, nicht zur Risikogruppe gehörendes Personal, verfügbare Räumlichkeiten und Raumgrößen zu ermitteln und miteinander in Beziehung zu setzen. Entsprechende Planungstools werden aktuell entwickelt. Sie sollten bundesweit und trägerübergreifend verfügbar gemacht und eingesetzt werden.

Fehlendes Personal, kleine und zu enge Räumlichkeiten und die Unterfinanzierung des gesamten Systems werden jetzt zur zusätzlichen Belastung, weil sie verhindern, dass eine vollständige Wiedereröffnung unter Berücksichtigung von Hygienestandards zeitnah möglich wird. Dies wird sowohl den Kindern als auch ihren Familien und Fachkräften, aber auch der Wirtschaft und damit der gesamten Gesellschaft schaden. Daher fordert die BAG BEK e.V., wie bereits in den vergangenen Jahren, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege endlich als systemrelevant für die gesamt Gesellschaft anzuerkennen und entsprechend finanziell auszustatten.

 

1 https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

Für den Vorstand der BAG BEK e.V. : Tina Friederich, Rahel Dreyer, Susanne Viernickel, Petra
Strehmel, Elke Alsago, Karsten Herrmann und Friderike Pankoke